Am 10.6.2002 würden die korrigierten Unterlagen verabschiedet. Am 5.6.2002 ersuchten die Eheleute G. den Gemeinderat, den Holz- und Geräteschopf, sowie den alten Hühnerstall gemäss Kopie der Zone W 1 - 2 (ohne Wohnnutzung) zuzuteilen. Zur Zonierung des Hauptgebäudes auf GB Nr. 100 wurde kein Antrag gestellt. An der Gemeinderatssitzung vom 10.6.2002 kam der Gemeinderat vorerst auf die bisherigen Beschlüsse über die Plangenehmigung vom 15.4.2002 zurück und entschied, das ursprüngliche Auflageexemplar des Zonenplanes "nach Solothurn zu schicken". Mit diesen Beschlüssen wurde die Zonierung der Parzellen der Beschwerdeführer, wie sie bereits im Auflageplan festgelegt worden war, bestätigt.