G. war Vizepräsident der Planungskommission von X.. Er war an der Erarbeitung des aufgelegten Zonenplans beteiligt. Gegen den aufgelegten Plan hat er keine Einsprache erhoben. Der Gemeinderat beschloss am 15.4.2002 vorerst über eine geänderte Version des Zonenplanes (Version 1h) der Planungskommission. Gemäss dieser Fassung lagen die Bauten der Beschwerdeführer in der Zone W 1- 2. An der Sitzung vom 27.5.2002 wurde erneut über die Zonierung "B." diskutiert. Es wurde beschlossen, die Parzelle GB Nr. 100 auf die Baulinie zurückzuzonen und den Pferdestall nicht einzuzonen. Am 10.6.2002 würden die korrigierten Unterlagen verabschiedet.