Im einzelnen Fall ist es jedoch nicht ausgeschlossen, aufgrund der konkreten Verhältnisse davon abzuweichen (vgl. BGE 116 Ia 339). b) Der Regierungsrat geht in seinem Genehmigungsentscheid davon aus, dass die Bevölkerung von X. in den letzten Jahren (1980-1999) von 1'472 auf 1'895 Einwohner, d.h. um 423 Einwohner zugenommen hat. Das Leitbild der Gemeinde sieht für die nächsten 15 Jahre ein gleichbleibendes Bevölkerungswachstum von 20 bis 25 Personen pro Jahr vor. Dadurch würde die Bevölkerung bis im Jahre 2014 um 300 bis 375 Personen, von 1'895 auf 2'270 Personen anwachsen.