SOG 2003 Nr. 17 Art. 15 lit. a RPG, § 15 PBG. Erschliessung einer Parzelle und Begriff der Baulücke (E. 4). Pläne sind innerhalb der Auflagefrist anzufechten. Verspätete Änderungsgesuche können nicht im Rechtsmittelverfahren gegen den Planentscheid vorgebracht gemacht werden (E. 5). Sachverhalt: Der Bauzonenplan X. wurde vom 5.6.2001 bis zum 4.7.2001 öffentlich aufgelegt. Die eingegangenen Einsprachen behandelte der Gemeinderat am 13.8.2001 und wies u.a. auch die Einsprachen Ch. und S. ab. Am 5.6.2002 stellten die Ehegatten G. das Gesuch, der überbaute Teil der Parzelle GB Nr. 100 östlich des B.-Weges sei der Wohnzone zuzuteilen. Der Gemeinderat lehnte das Gesuch am 10.6.2002 ab.