Diese ist nicht zu beanstanden und wird von der Beschwerdeführerin im Falle Boningen auch nicht bemängelt. Zusätzlich wurde ein Kontrollaufwand in einem Fall von 2.5 Stunden und im anderen Fall von 2 Stunden in Rechnung gestellt. Dies ist unter Anwendung der zulässigen schematischen Massstäbe nicht zu beanstanden. 4. a) Als Letztes verlangt die Beschwerdeführerin die Aufhebung von Ziff. 7 der Allgemeinen Bedingungen der Baubewilligung. Sie sei bundesrechtswidrig.