Die Grabarbeiten sind kostenlos zu dulden. c) Für die Bewilligung zur Sondernutzung von Kantonsstrassenareal mit Auswirkungen auf den Verkehrsfluss wird nach § 57 des kantonalen Gebührentarifs eine Bewilligungsgebühr (Grundgebühr) von Fr. 150.-- bis 1'500.-- erhoben. Die Beschwerdeführerin bestreitet die Höhe der in Rechnung gestellten Verwaltungsgebühren. Nach dem Kostendeckungsprinzip soll der Ertrag der Gebühren die gesamten Kosten des betreffenden Verwaltungszweigs nicht oder nur geringfügig übersteigen (BGE 124 I 11). Dies schliesst eine gewisse Schematisierung oder Pauschalisierung der Abgabe nicht aus (BGE 120 Ia 171).