Der Auslegung bedarf im Übrigen - entgegen den Ausführungen der Vorinstanz - nicht § 25 StPVo, welcher die Lohnfortzahlung bei Funktionswechsel regelt - sondern § 47 Abs. 2 lit. b StPG, der die Voraussetzungen der Nichtigkeit normiert. Verwaltungsgericht, Urteil vom 5. November 2002 (VWBES.2002.178)