Arbeitsweise und Teamfähigkeit der Beschwerdeführerin hatte der Arbeitgeber zuvor bereits kennengelernt. Die Integration von A. ins Pflegeteam hing überdies nicht allein von ihr ab, sondern auch von der Flexibilität und Loyalität der übrigen Teammitglieder. Dieser zwischenmenschlich heiklen Situation war nicht mit einer Probezeit für die „enttrohnte“ Stationsleiterin A. zu begegnen, sondern allenfalls mit teambildenden Führungsmassnahmen. e) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es den Parteien mit der Vereinbarung vom 27.11. bzw. 30.11.2001 grundsätzlich darum ging, ihr Vertragsverhältnis per 1.12.2001 auf geänderter Basis fortzusetzen.