Andernfalls hätte man ihr die Funktion der Stationsleitung kaum angetragen, und auch der Umstand, dass sich der Arbeitgeber nach ihrem Scheitern als stationsleitende Führungsperson ihre Dienste als Krankenschwester weiterhin erhalten wollte, deutet darauf hin, dass er von ihrer grundsätzlichen Eignung für die Funktion Krankenschwester ausging, wovon er sich während rund vier Monaten hatte vergewissern können.