Diese sind grundsätzlich zulässig, finden ihre Grenze aber im Verbot der Gesetzesumgehung. Danach ist der Abschluss von Kettenarbeitsverträgen dann missbräuchlich, wenn damit bezweckt wird die Anwendung gesetzlicher Kündigungsschutzbestimmungen oder gesetzliche Sozialleistungen zu verhindern (Jürg Brühwiler: Kommentar zum Einzelarbeitsvertrag, Bern 1996, N 6 zu Art. 334 OR; Ullin Streiff/Adrian von Kaenel: Leitfaden zum Arbeitsvertragsrecht, Zürich 1993, N 7 zu Art. 334 OR; Adrian Staehelin/Frank Vischer: Der Arbeitsvertrag, Zürcher Kommentar, Zürich 1996, N 5 zu Art. 334 OR; Manfred Rehbinder: Der Arbeitsvertrag, Berner Kommentar, Bern 1992, N 12 ff. zu Art. 334 OR).