im Anstellungsvertrag vom 27.11.2001 bzw. 30.11.2001 wurde abermals eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart. Am 7.1.2002 nahm A., die bis zu diesem Tag 100 % arbeitsunfähig gewesen war, ihre Arbeit probeweise wieder auf. Bereits am darauf folgenden Tag meldete sie sich wieder krank. Am 26.2.2002 kündigte das Bezirksspital das Anstellungsverhältnis mit A. in der Probezeit mit der Begründung, das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet und eine weitere Zusammenarbeit im Team nicht mehr möglich. A. erhielt den Lohn bis am 25.3.2002 und erschien bis zu diesem Zeitpunkt krankheitshalber nicht mehr zur Arbeit.