§ 145 PBG sagt ausdrücklich, zeitgemässen Bauweisen sei Rechnung zu tragen. Es ist unmöglich, zu versuchen, historisierend auf die vorbestehende Situation zu reagieren. Neubauten, die das selbe Volumen wie die bestehenden Häuser aufweisen, namentlich über ein mächtiges Sockelgeschoss verfügen, lassen sich - wegen der Geschosszahl - nach geltendem Recht gar nicht mehr erstellen. Dies hat die Stadt bei ihrer Planung bewusst in Kauf genommen. Ein klarer Kubus mit Flachdach fügt sich in das heterogene Quartier ein. Verwaltungsgericht, Urteil vom 23. Dezember 2002 (VWBES.2002.172)