Bei Neubauten rechne er mit Fr. 650.-- dies allerdings bei sehr gutem Ausbaustandard. Sowohl der Kanton als auch die Stadt haben bis heute explizit darauf verzichtet, ja sich geweigert, die Liegenschaft planerisch oder durch Einzelverfügung unter Schutz zu stellen oder sie zumindest einem Ortsbildschutzgebiet zuzuteilen. Die Stadt bekundet klar kein Interesse daran, die Häuserzeile zu erhalten. Eine Renovation käme viel teurer zu stehen, als ein Neubau. Ein Abbruchverbot entbehrt folglich einer Grundlage und wäre überdies unverhältnismässig.