Heinz Aemisegger et al. (Hrsg): Kommentar zum Bundesgesetz über die Raumplanung, Zürich 1999, N 41 ff. zu Art. 13). Das Inventar hat für private Grundeigentümer keine direkte rechtliche Wirkung, es sei denn, der Kanton habe dem Inventar auf seiner Stufe eine entsprechende Rechtswirkung gegeben. Dies ist im Kanton Solothurn auf Gesetzesstufe nicht der Fall. Im Richtplan 2000 liegt das Schöngrundquartier im Siedlungsgebiet SW 2 (für Wohnen, Mischnutzungen, öffentliche Bauten und Anlagen sowie Übergangszonen). Das Schöngrundquartier liegt in keiner Schutzzone. Der Richtplan stuft in Olten einzig die Altstadt als Ortsbild nationaler Bedeutung ein (Richtplantext, S. 42).