Die Aufnahmekategorie ist "A", was bedeutet, dass die ursprüngliche Substanz von Bauten und Freiräumen mit ausgeprägten epochenspezifischen oder regionaltypischen Merkmalen als Ganzheit noch vorhanden ist. Der Siedelung wird eine besondere Bedeutung für das Ortsbild und eine gewisse architekturhistorische Qualität zuerkannt. Das Erhaltungsziel ist "A". Dies bedeutet, dass die Substanz aller Bauten zu erhalten ist. Es besteht ein Abbruchverbot; Neubauten dürfen keine errichtet werden. Indessen ist das ISOS bloss ein Konzept des Bundes im Sinne von Art. 13 RPG. Selbst den Bund und die eine Bundesaufgabe erfüllenden Kantone bindet es nur bedingt.