In grösseren Objekten finden sich immer Bauten, die von den Schutzzielen nicht erfasst zu sein brauchen. Der Abbruch einer Baute tangiert die Schutzziele nicht zwingend (Keller, a.a.O., N. 12). Es ist als Erstes im Detail darzustellen, was das ISOS über die Häuserzeile nördlich der Schöngrundstrasse aussagt: Die Häuserzeile nördlich der Schöngrundstrasse ist im ISOS als Baugruppe (Kategorie B) unter der Nummer 12.5 aufgeführt. Dies als Villenquartier aus der Jahrhundertwende. Die Aufnahmekategorie ist "A", was bedeutet, dass die ursprüngliche Substanz von Bauten und Freiräumen mit ausgeprägten epochenspezifischen oder regionaltypischen Merkmalen als Ganzheit noch vorhanden ist.