Die Schöngrundstrasse wird bloss marginal erwähnt. Die Häuser mit den Nummern 20 bis 23 und 31 bis 49 werden als mittelständische Kleinvillen mit zurückhaltender Verwendung des freien Grundrisses beschrieben. Das Gebäude der Bauherrschaft ist einzig als Wohnhaus um 1897 aufgeführt. Immerhin lässt sich erkennen, dass ein Haus mit markantem Turm, das südlich des "Türmlihauses" des Beschwerdeführers M. stand, in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts ganz massgeblich verändert worden ist: Der Turm wurde gösstenteils abgebrochen, die Dachform modernisiert. Zudem scheinen in dieser Zeit auch an der Südfassade des Hauses der Beschwerdegegner A. Veränderungen vorgenommen worden zu sein.