Wohl hat das Gemeindeparlament am 12. Dezember 2001 ein Postulat betreffend den besseren Schutz historisch wertvoller Bausubstanz überwiesen. Selbst dort werden aber bloss andere Strassenzüge erwähnt. Daraufhin hat die Fachgruppe Stadtentwicklung am 28. Juni 2002 beschlossen, ausserhalb der Altstadt- und Schutzzone sollten keine weiteren Gebäude oder Gebäudegruppen in ihrer Substanz geschützt werden. Es sei ein Ästhetikparagraf ins städtische Baureglement aufzunehmen. Der Stadtrat habe dazu behördenverbindliche Richtlinien zu erlassen. Die Kommission für Stadtentwicklung ist dieser Auffassung am 4. Juli 2002 gefolgt.