Weder der Richt- noch der Zonenplan sehen im Quartier einen Schutz vor. Im Grundbuch ist kein Altertümerschutz angemerkt. Im Dezember 2001 wurde publiziert, die Eheleute A. möchten das bestehende Gebäude abbrechen und ein Einfamilienhaus errichten. Der Solothurner Heimatschutz erhob Einsprache. Es folgten Einsprachen von K. und R. sowie von 40 Anwohnern. Die Baukommission wies die Einsprachen ab und bewilligte das Vorhaben. Eine Verwaltungsbeschwerde wurde vom Bau- und Justizdepartement ebenfalls abgewiesen. Die Anwohner rufen das Verwaltungsgericht an. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab. Aus den Erwägungen: 4. a) Das Haus an der Schöngrundstrasse steht nicht unter Schutz.