Die Parzelle östlich der Hecke kann gemäss geltendem Gestaltungsplan mit einer weiteren Etappe überbaut werden, ohne das die Hecke tangiert wird. Die ursprünglich als "Magerwiesen" bezeichneten Parzellen westlich der Hecken sind nach einer zonenplankonformen Überarbeitung des Gestaltungsplanes ohne Eingriffe in die Hecke ohne weiteres überbaubar. Sie sind erschlossen. Selbst die Erschliessung vom Hotelbetrieb her würde nur zu einer geringfügigen Beeinträchtigung der Hecke führen. Weitere Ausnahmegründe wurden bisher nicht geltend gemacht. Verwaltungsgericht, Urteil vom 09. September 2002 (VWBES.2002.149)