Auch das kürzliche Fällen von wichtigen Bäumen ändert am Status der Hecke nichts. Bisher wird geltend gemacht, es liege ein Härtefall vor, der die Rodung zulasse. Im Gestaltungsplan 1984 ist eine zusammenhängende, auf die Juraschutzzone und die umliegenden Grundeigentümer abgestimmte Überbauung geplant worden. Diese wurde im Zonenplan selbst unter Schutz der grossflächigen Hecke bestätigt. Die Überbauung ist weitgehend realisiert. Zum Ausgleich des Eingriffs wurden westlich der Hecke Magerwiesen angelegt. Die Parzelle östlich der Hecke kann gemäss geltendem Gestaltungsplan mit einer weiteren Etappe überbaut werden, ohne das die Hecke tangiert wird.