Der Wald ist generell geschützt. Die weitgehenden Übereinstimmungen des Wald- und Heckenschutzes zeigen, dass auch die Hecken generell geschützt sind (BVR 2002, S. 400 ff). Der geänderte Gestaltungsplan hält zur Umgebungsgestaltung fest: "Die im rechtsgültigen Zonenplan der Einwohnergemeinde Egerkingen festgestellte Hecke östlich der Holzgasse entfällt in den definierten Baubereichen auf einer Fläche von total 1'080 m2. Als Ersatz wird südseitig neu eine Hecke gepflanzt, mit einer Fläche von 923 m2. Weiter wird westseitig, direkt angrenzend an die im Zonenplan ausgeschiedene Waldfläche eine Hecke von 200 m2 gepflanzt.