Vergleichbare Probleme stellen sich auch beim Waldareal. Da es nach der Waldgesetzgebung grundsätzlich nicht überbaut werden darf, ist seine Zuteilung zur Bauzone unzulässig, es sei denn, es sei dafür eine Rodungsbewilligung erteilt worden (Walter Haller/Peter Karlen: Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht, Zürich 1999, S. 76). Mit der Ausscheidung der Hecke im Zonenplan wurde diese geschützt. Sie ist aber bereits von Gesetzes wegen geschützt.