Im Zonenplan Egerkingen werden Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen gleich wie die Waldflächen als Zonen dargestellt. Innerhalb und ausserhalb der Bauzone haben sie dieselbe Bedeutung: Sie sollen nicht das Bauen ermöglichen, sondern Naturobjekte schützen. Gemäss Art. 15 Raumplanungsgesetz (RPG, SR 700) darf die Bauzone Land umfassen, das sich für die Überbauung eignet. Sie können aber nicht gleichzeitig Bauzone und Nichtbauzone sein. Vergleichbare Probleme stellen sich auch beim Waldareal.