Es handelt sich um eine Fläche, die als Hecke im Naturinventar der Gemeinde ausgewiesen ist. Die Nutzung dieser Fläche wird in den Zonenvorschriften des Zonenreglementes nicht bezeichnet. Lediglich in Form einer Fussnote wird bei den Natur- und Kulturobjekten darauf hingewiesen, dass Hecken und andere Naturobjekte weder entfernt noch verändert werden dürfen. Hecken sind geschützt. Der Bund hat in Erfüllung der ihm durch Art.