Grundsätzlich legt der Zonenplan die Nutzungsordnung der Gemeinde fest. Dieser wurde vor kurzem beschlossen. Die im Gestaltungsplan vorgesehenen Abweichungen scheinen nicht mehr rechtmässig zu sein. Die Zulässigkeit des planerischen Kurswechsels der Gemeinde ist auch unter dem Gesichtspunkt der Planbeständigkeit fraglich. d) Die Parzellen des Gestaltungsplangebietes liegen gemäss Zonenplan vorwiegend in der Spezialzone für Hotelbetriebe. Teilweise sind sie belegt mit einer grünen Fläche, die in der Legende des Zonenplanes Naturobjekt genannt wird. Es handelt sich um eine Fläche, die als Hecke im Naturinventar der Gemeinde ausgewiesen ist.