Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Schulung, Medizin und Fitness, Seminar- und Konferenzangebote; im Zusammenhang mit diesen Nutzungen nicht störende Büro- und Gewerbebetriebe. Am Augenschein wurde geltend gemacht, es gehe nicht darum, neben dem bestehenden Hotel einen Konkurrenzbetrieb zu bauen. Vielmehr sollten komplementäre Nutzungen gesucht werden. Das heisst aber, dass der Bereich B des Gestaltungsplanes gerade nicht für Hotelbetriebe geschaffen wird. Wenn man die Planungsberichte in die Überlegungen einbezieht, wird die Spezialzone "Hotelbetriebe" für alle möglichen Dienstleistungen geöffnet. Grundsätzlich legt der Zonenplan die Nutzungsordnung der Gemeinde fest.