2099 und 1847 gemäss Zonenplan aber in der Bauzone. Bei der Überarbeitung des Gestaltungsplanes können sie als Bauland behandelt werden. c) Hingegen ist die Zonenkonformität eines anderen Teils der vorgelegten Gestaltungsplanänderung höchst fraglich. Gemäss Zonenplan liegen die neu zu überbauenden Parzellen in der Spezialzone für Hotelbetriebe (§ 11 ZR). Zugelassen sind Betrieb von Beherbergungs- , Kongress- und Gastronomiebetrieben. Der Gestaltungsplan lässt gemäss den Sonderbauvorschriften für den Bereich B "Dienstleistungspark" folgende Nutzungen zu: Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Schulung, Medizin und Fitness, Seminar- und Konferenzangebote;