Dabei geht es nicht um den Einwand der Beschwerdeführer, die "Magerwiese" des bisherigen Gestaltungsplanes bewirke ein Bauverbot, das zu beachten sei. Der Einwand ist unbehelflich, denn im Jahre 2000 wurde die Ortsplanung der Gemeinde einer Gesamtrevision unterzogen. Die Fläche der "Magerwiese", die bisher im Zonenplan keiner eindeutigen Zone zugewiesen war, wurde der Spezialzone für Hotelbetriebe zugeteilt. Der Gestaltungsplan ist durch die Einzonung des Gebietes in die Spezialzone für Hotelbetriebe zwar nicht geändert worden. Heute liegen die Parzellen GB Nrn. 2099 und 1847 gemäss Zonenplan aber in der Bauzone.