Die Interessenvertretung durch einen Gemeinderat hatte u.a. auch zur Folge, dass die an der Planung interessierten Grundeigentümer nicht am Verfahren beteiligt wurden. Bei der Behandlung der Einsprachen und im Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat waren sie nie Partei. Der Regierungsrat hat die umstrittene Gestaltungsplanung auf ihre Recht- und Zweckmässigkeit und die Übereinstimmung mit den übergeordneten Plänen überprüft. Er hat den Beschluss des Gemeinderates genehmigt. Bei der Beurteilung der materiellen Fragen geht das Überprüfungsrecht des Verwaltungsgerichts weniger weit als dasjenige des Regierungsrates.