Der Hinweis auf die J.-Strasse zeigt, dass man sich Überlegungen zur Perimeterpflicht machte. Die Einwohnergemeinde verpflichtete sich, für sämtliche Erschliessungswerke das Perimeterverfahren durchzuführen. Einschränkungen haben die Grundeigentümer, die Verfasser der Vertragsentwürfe keine gemacht. Eine derartige Entlastung hätte die Gemeinde auch nicht abmachen dürfen, denn sie hätte Dritte zusätzlich belastet.