Nach Einspracheverhandlungen mit den Eigentümern von Grundbuch Nr. 1200 (nachstehend Erbengemeinschaft „A.“ genannt) wurde die Zonenplanung geändert. Dies aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den Eigentümern. Gegenstand der Vereinbarung waren die Einzonung und Erschliessung der Parzelle bzw. die Bevorschussung der Erschliessungskosten. Die Zonenplanung wurde erneut aufgelegt und die Einsprecher zogen die Einsprache zurück. Der Zonenplan und der Erschliessungsplan sind rechtskräftig. Vom 1.2.2001 bis zum 5.3.2001 legte der Gemeinderat den Perimeterplan "Erschliessung B.-Strasse " (umfassend Meteorwasserleitung, Schmutzwasserleitung und Kanalisation) öffentlich auf.