SOG 2002 Nr. 20 Art. 19 Abs. 2 RPG, § 108 Abs. 1 PBG. Perimeterbeiträge bei Bestehen einer Privatstrasse. Die verkehrsmässige Erschliessung hat plangemäss zu erfolgen. Im Beschwerdeverfahren über Grundeigentümerbeiträge kann ein rechtskräftiger Erschliessungsplan keiner Prüfung unterzogen werden (E. 4). Massgebend für die Perimeterpflicht ist nach nicht der (direkte) Anstoss an die Erschliessungsanlage, sondern das Vorteilsprinzip (E. 5 f.). Sachverhalt: Die Einwohnergemeinde legte 1998 die revidierte Ortsplanung auf. Nach Einspracheverhandlungen mit den Eigentümern von Grundbuch Nr. 1200 (nachstehend Erbengemeinschaft „A.“ genannt) wurde die Zonenplanung geändert.