Ein Teil der Bewohner will die Offenheit des Quartiers und den Durchblick in die Weite erhalten. Ein anderer Teil der Quartierbewohner, die Beschwerdeführer, möchte sich die Option "neue Dächer" offen halten. Die Realisierung des ersten grösseren Dachbaus könnte im Quartier einen Wettbewerb um Aussicht, Sonne und Licht auslösen, der nicht nur dem Quartierbild, sondern auch der Wohnlichkeit des Quartiers schaden könnte. Die Bauvorschriften der Gemeinde zum Schutze des Quartierbildes sind deshalb auch unter der Berücksichtigung und Abwägung der Interessen der Grundeigentümer verhältnismässig. Der Eingriff in die Eigentumsrechte ist zulässig.