SOG 2002 Nr. 22 § 119 Abs. 3 PBG, § 63 KBV. Ortsbildschutz. Eine Gemeinde überschreitet weder ihr Planungsermessen noch verletzt sie die Eigentumsgarantie, wenn in einem einheitlich gewachsenen, durch Flachdachbauten geprägten Quartier, planerisch neue Dachformen verboten werden. Sachverhalt: Die Einwohnergemeinde L. legte 1999 die vollständig überarbeitete Ortsplanung öffentlich auf. Nach der Behandlung der zahlreichen Einsprachen wurde der abgeänderte Zonenplan erneut öffentlich aufgelegt. Abgewiesene Einsprecher, u.a. auch Grundeigentümer der Zone W2F (Wohnzone mit Flachdach), erhoben beim Regierungsrat Beschwerde. Sie beantragten, auf die Flachdachzone sei zu verzichten.