Die Instandstellung durch einen Umbau ist technisch möglich. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass das Gebäude im Zonenplan als schützenswert eingestuft wird. Die Beschwerde ist in Bezug auf die Einstufung abzuweisen. Verwaltungsgericht, Urteil vom 09. September 2002 (VWBES.2002.101)