Als erhaltenswert gelten Objekte, die vor allem für das Ortsbild von Bedeutung sind. Gemäss Zonenreglement der Gemeinde (§ 29) haben schützenswerte Objekte einen Eigenwert, im Gegensatz zu den erhaltenswerten, denen nur ein Situationswert zukommt. Im Ortskerninventar vom Mai 1991 wird das Gebäude Nr. 11 mit bedeutend (4 von 5 Punkten) bewertet. Das Wohngebäude an der X.-Strasse 11 wurde Anfangs des 19. Jahrhunderts gebaut. Es handelt sich um einen 2-geschossigen, traufständigen Bau mit Krüppelwalmdach. Die südseitige, klassizistische Fassade wird durch Flügelmauern begrenzt. Dem Bau kommt gemäss Inventar am Eingang zur Kernzone eine überragende Bedeutung zu.