Es handelt es sich um eine Baulücke. Die 5 kleinen Parzellen der Reservezone sind von überbauten Parzellen umgeben. Der südliche Teil der Parzelle des Beschwerdeführers liegt in der Kernzone. Der nördliche Teil lag bisher in der Bauzone. Sie ist sie von der Bauzone umgeben. Die massgeblichen Nutzungspläne haben bereits bisher die notwendigen Erschliessungsanlagen vorgesehen. Die Kanalisation ist im GKP 1996 enthalten. Der A.-weg war im Erschliessungsplan 1993 als Stichstrasse vorgesehen. Die realisierten Strassen und Kanalisationen führen nahe an die Parzelle heran. Wasser und Elektrizität sind auf der Parzelle vorhanden.