In diesem Rahmen hat der Zonenplan auf die Bevölkerungsentwicklung abzustellen. Zu berücksichtigen sind die Baulandreserven, der bisherige Baulandverbrauch, die demographische und wirtschaftliche Entwicklung in der Gemeinde und in der Region (Heinz Aemisegger et al. (Hrsg.): Kommentar zum Bundesgesetz über die Raumplanung, Zürich 1999, N. 81 f. zu Art. 15). Der Zonenplan ist abzustimmen auf die von der Gemeinde angestrebte bauliche und siedlungspolitische Entwicklung und deren finanzielle und technische Möglichkeiten. Der Zonenplan bezweckt die haushälterische Nutzung des verfügbaren Bodens und eine hohe Siedlungsqualität (§ 26 Abs. 2 PBG).