SOG 2002 Nr. 24 Art. 15 RPG, § 26 Abs. 1 PBG. Baulücke. Nichteinzonung einer Parzelle, welche in den bisherigen Erschliessungsplan einbezogen war. Altertümerschutz. Abgrenzung von erhaltens- und schützenswerten Gebäuden. Sachverhalt: Die revidierte Zonenplanung der Einwohnergemeinde wurde im Jahre 2000 öffentlich aufgelegt. Nach der Behandlung der eingegangenen Einsprachen wurde die Planung im Jahre 2001 erneut publiziert. Gegen den gemeinderätlichen Entscheid über die Einsprachen und den Beschluss der Planung erhoben verschiedene Einsprecher beim Regierungsrat Beschwerde. Der Regierungsrat wies sie ab und genehmigte die Revision der Ortsplanung.