Es ist nicht ersichtlich, welche weiteren Massnahmen an der Quelle geeignet sein könnten, eine Reduktion der Lärmemissionen zu bewirken. Die Überschreitung des Alarmwerts ist trotz Sanierung unvermeidbar. Die Eigentümer der betroffenen Gebäude werden verpflichtet, Räume, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen, mit Schallschutzfenstern zu versehen. Es geht darum, für die vom unvermeidbaren Lärm betroffenen Personen eine zumutbare Innenlärmsituation herbeizuführen. c) Das Departement, das die Kosten zu tragen hat, hat sich diesbezüglich der Beschwerde weitgehend unterzogen.