Aufgrund der örtlichen Verhältnisse (gerade, übersichtliche, stark befahrene Zubringerstrasse für die Stadt) erscheint es auch als unrealistisch, das Tempo des Verkehrs zusätzlich herabsetzen zu wollen. Eine Verkleidung eines Werkes, wie der Unterführung, mit schallabsorbierendem Material kommt nicht in Betracht, wenn weder der Inhaber der sanierungsbedürftigen Anlage, noch der Betroffene darüber verfügen können; die Massnahme würde überdies zu kostspielig. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat mit dem Sanierungsprogramm auch Sanierungserleichterungen im Sinne von Art.