Eine Lärmschutzwand könnte nur für die erste Etage eine Reduktion bringen. Bei Mehrfamilienhäusern in der fraglichen Gegend müsste eine Wand die Höhe von 4 Metern aufweisen, um hinreichend Wirkung zu zeitigen. Dies ist wegen des Ortsbilds nicht zu verantworten (vgl. Technischer Bericht, S. 12). Eine Temporeduktion (von 50 auf 40 km/h) würde bloss eine Lärmreduktion von 1 dB (A) bringen, wäre folglich nicht sehr wirksam. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse (gerade, übersichtliche, stark befahrene Zubringerstrasse für die Stadt) erscheint es auch als unrealistisch, das Tempo des Verkehrs zusätzlich herabsetzen zu wollen.