Am Augenschein hat sich bestätigt, dass bereits ein lärmdämmender Belag eingebaut worden ist. Eine vorzeitige Erneuerung dieses Belages ist nach den Ergebnissen des Augenscheins untragbar und praktisch wirkungslos. Aufgrund der vorliegenden örtlichen Verhältnisse können zur Zeit keine weiteren Sanierungsmassnahmen an der Strasse selbst (wie z.B. Errichtung von Lärmschutzwänden, Verkehrsberuhigungsmassnahmen etc.) ergriffen werden. Wie sich dem technischen Bericht entnehmen lässt, sollten Lärmschutzwände nicht erstellt werden, wenn sie, wie im vorliegenden Fall nur geringe Wirkung hätten. Eine Lärmschutzwand könnte nur für die erste Etage eine Reduktion bringen.