SOG 2002 Nr. 27 Art. 17 USG. Strassenlärm. Erleichterungen von der Sanierungspflicht. Überschreitung des Alarmwertes trotz Sanierung. Schallschutzfenster an Seitenwänden. Sachverhalt: Das Stadtbauamt gewährte an einem Gebäude Erleichterungen nach Art. 14 LSV. Da bei allen lärmempfindlichen Räumen der Alarmwert von 70 dB (A) nicht überschritten werde, seien keine weiteren Massnahmen zu treffen. Wenn der Eigentümer von sich aus Schallschutzmassnahmen treffe, bestehe kein Anspruch auf Entschädigung. Der Grundeigentümer erhob dagegen Verwaltungsgerichtsbeschwerde: Der Strasseninhaber sei zu verpflichten, die Kantonsstrasse mit Massnahmen an der Quelle zu sanieren.