Im vorliegenden Fall verhält es sich jedoch leicht anders: Die Beschwerdeführer versichern glaubhaft, bei der ersten Wahrnehmung von Arbeiten, die auf die Errichtung von Parkplätzen hätten schliessen lassen, beim Stadtbauamt interveniert zu haben. Die Beschwerdeführer haben dem Bauamt am 22. Dezember 2000 geschrieben; die letzte der hier strittigen Baubewilligungen wurde erst am 12. Februar 2001 erteilt. Diesem Umstand ist Rechnung zu tragen. 4. Es fragt sich weiter, ob die Baubewilligungen, von denen bereits Gebrauch gemacht wurde, widerrufen bzw. aufgehoben werden dürfen.