Der Vorinstanz ist beizupflichten, wenn sie ausführt, zusätzliche Abstellplätze würden Immissionen verursachen und das Erscheinungsbild verändern: Baugesuche für Parkplätze sind zu publizieren. 3. Zu prüfen bleibt, ob Baubewilligungsverfahren zu wiederholen sind, weil zu Unrecht auf die Publikation verzichtet wurde: Das Verwaltungsgericht des Kantons Wallis hat erkannt, wenn fälschlicherweise eine kleine Baubewilligung erteilt worden sei, rechtfertige sich eine nachträgliche Auflage nicht, wenn sie zur Wahrung der Interessen Dritter unnötig sei und keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien.