Bei der Gestaltung einer widerspruchsfreien Ortsplanung sind nicht nur die Anforderungen des RPG, sondern auch diejenigen des Umweltschutzgesetzes zu berücksichtigen. Dieses Gesetz und die gestützt darauf erlassene Luftreinhalte-Verordnung haben zum Ziel, die Menschen vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen und damit auch vor erheblich störenden, übermässigen Geruchsbelästigungen zu schützen ( Art. 1 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 Umweltschutzgesetz, USG, SR 814.01; Art. 1 Abs. 1 Luftreinhalte-Verordnung, LRV, SR 814.318.142.1). Zu diesem Zweck sind Luftverunreinigungen in erster Linie durch Massnahmen an der Quelle zu begrenzen (Grundsatz der Emissionsbegrenzung, Art. 11 Abs. 1 USG).