Die Beschwerdeführerin hat in der Türkei einen Webmaster gesucht. Gemäss den Gesuchsunterlagen soll dieser für die Gestaltung, Einrichtung und den Unterhalt von Webseiten für türkische Gewerbetreibende in der Schweiz sorgen. Er müsse die Resultate den Kunden präsentieren können. Zusammen mit den EDV-Kenntnissen seien die Sprachkenntnisse entscheidend. 4. Die ausgeschriebene Funktion setzt nun aber weder Spezialkenntnisse in spezifischen Bereichen, noch eine besondere fachliche Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung voraus. Webmasters, auch türkisch sprechende, können angelernt werden. O. verfügt über keinen Diplomabschluss.