SOG 2001 Nr. 25 Art. 8 BVO. Bewilligung zur Beschäftigung qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte. Die Tätigkeit als Webmaster setzt weder Spezialkenntnisse in spezifischen Bereichen, noch eine besondere fachliche Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung voraus. Sachverhalt (gekürzt): Die Firma O. GmbH ersuchte das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), es sei ein Jahreskontingent für die Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft aus der Türkei, als IT - Verantwortlicher zu bewilligen. Das AWA lehnte das Gesuch ab. Gegen den Entscheid erhob die O. GmbH erfolglos Beschwerde beim Volkswirtschafts-departement.